Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 29.04.1996 - 7 WF 1394/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4607
OLG Nürnberg, 29.04.1996 - 7 WF 1394/96 (https://dejure.org/1996,4607)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.04.1996 - 7 WF 1394/96 (https://dejure.org/1996,4607)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. April 1996 - 7 WF 1394/96 (https://dejure.org/1996,4607)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,4607) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Anwaltsblatt

    § 12 GKG 2004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 12 Abs. 2 S. 2
    Berücksichtigung der Sozialhilfe bei Streitwertfestsetzung in Ehesachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 1040
  • FamRZ 1997, 35
  • AnwBl 1999, 131
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 24.02.1993 - 3 WF 25/93

    Scheidungsverfahren; Bemessung des Streitwerts; Arbeitslosenhilfe; Einkommen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.04.1996 - 7 WF 1394/96
    Der Umstand, daß das Oberlandesgericht Düsseldorf in einer von der Beschwerdeführerin angesprochenen, in der FamRZ 1994, 250 abgedruckten Entscheidung Arbeitslosenhilfe insoweit als Einkommen bewertet hat, und die dafür in dieser Entscheidung vorgetragenen Argumente vermögen die Auffassung des Senates zur Behandlung der Sozialhilfe im Rahmen der § 12 Abs. 2 Satz 2 GKG nicht in Frage zu stellen.
  • OLG Bremen, 29.11.1991 - 4 WF 109/91
    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.04.1996 - 7 WF 1394/96
    Der Senat ist - mit der bisherigen Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (vgl. etwa OLG München, JurBüro 1979, 1539; OLG Düsseldorf, JurBüro 1985, 1521; OLG Bremen, JurBüro 1992, 113) und der insgesamt wohl herrschenden Meinung (vgl. Schneider, Streitwertkommentar, 10. Aufl., S. 257, 258 m.w.N.; anderer Ansicht etwa Hartmann, a.a.O., § 12 GKG , RN 38) der Meinung, daß Sozialhilfe nicht zu dem gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 GKG für die Festsetzung des Streitwertes in Ehesachen maßgeblichem Einkommen der Parteien gerechnet werden kann.
  • OLG Düsseldorf, 10.06.1985 - 10 WF 119/85
    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.04.1996 - 7 WF 1394/96
    Der Senat ist - mit der bisherigen Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (vgl. etwa OLG München, JurBüro 1979, 1539; OLG Düsseldorf, JurBüro 1985, 1521; OLG Bremen, JurBüro 1992, 113) und der insgesamt wohl herrschenden Meinung (vgl. Schneider, Streitwertkommentar, 10. Aufl., S. 257, 258 m.w.N.; anderer Ansicht etwa Hartmann, a.a.O., § 12 GKG , RN 38) der Meinung, daß Sozialhilfe nicht zu dem gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 GKG für die Festsetzung des Streitwertes in Ehesachen maßgeblichem Einkommen der Parteien gerechnet werden kann.
  • OLG Köln, 15.09.1997 - 14 WF 119/97

    Gegenstandswert in Ehesachen

    Das Arbeitslosengeld (anders als die Sozialhilfe - dazu OLG Nürnberg FamRZ 1997, 35) ist als Einkommen zu berücksichtigen, da es Lohnersatzfunktion hat.

    Da die einverständliche Scheidung ein häufig vorkommender Fall ist, ist allein deshalb ein Abschlag vom dreimonatigen Nettoeinkommen nicht gerechtfertigt (so auch OLG Frankfurt FamRZ 1997, 35; Anders/Gehle, Handbuch des Streitwerts, 2. Aufl. (1995), Ehesachen Rn. 15: "Normalfall").

  • OLG Brandenburg, 24.03.2003 - 9 WF 21/03

    Zur Streitwertbemessung in Ehesachen bei Bezug von Arbeitslosenhilfe

    Während zum Einkommen i. S. dieser Vorschrift nach überwiegender Auffassung Sozialhilfeleistungen nicht zahlen (siehe dazu OLG Nürnberg, FamRZ 1997, 35, m. w. N.), ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob Arbeitslosenhilfe Einkommen i. S. von § 12 Abs. 2 S. 2 GKG ist.
  • BVerwG, 02.02.2001 - 2 KSt 1.01

    Beschwerde gegen die Festsetzung des Wertes eines Streitgegenstandes

    Die auf eine Erhöhung des Streitwerts gerichtete Beschwerde hat der Prozessbevollmächtigte der Klägerin aus eigenem Recht (§ 9 Abs. 2 Satz 1 BRAGO) eingelegt; denn nur er selbst ist durch die nach seinem Beschwerdevorbringen zu niedrige Streitwertfestsetzung beschwert (vgl. u.a. OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. April 1996 - 7 WF 1394/96 - FamRZ 1997, 35; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. April 1998 - 2 WF 169/97 - NJW-RR 1999, 582; Hartmann/Albers, Kostengesetze, 30. Aufl. 2001, § 9 BRAGO Rn. 14).
  • OLG Saarbrücken, 22.07.2002 - 1 W 154/02

    Gebührenstreitwert eines Verfahrens der einstweiligen Verfügung

    Allein die Prozessbevollmächtigten der Parteien können an einer höheren Wertfestsetzung wirtschaftlich interessiert sein und hiervon ausgehend spricht alles dafür, dass bei der Einlegung einer hierauf zielenden Beschwerde durch einen Rechtsanwalt von der anwaltlichen Beschwerdebefugnis nach § 9 Abs. 2 BRAGO Gebrauch gemacht wird, sofern das Rechtsmittel nicht ausdrücklich namens der in dem Verfahren vertretenen Partei eingelegt wird (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 31. Aufl., Rdnr. 14 zu § 9 BRAGO; OLG Karlsruhe NJW-RR 1999, 582; OLG Nürnberg FamRZ 1997, 35).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht